Mitgliedstypen
Der Deutsche Designtag e.V. nimmt ausschließlich juristische Personen als Mitglied auf. Unterschieden wird dabei zwischen den folgenden Mitgliedstypen:
Ordentliche Mitglieder
Typ 1: Darunter fallen alle Berufsständischen Vereinigungen mit deutschlandweiter Ausstrahlung. Als Mitglied vertreten sie in der Regel eine Designsparte. Sie sind stimmberechtigt und können sich in den Vorstand wählen lassen. Die Gründungsmitglieder AGD, BDG, IO, VDMD und VDID entsenden als geborene Mitglieder je einen Vertreter in den Vorstand.
Typ 2: Fach- und Interessenvereinigungen sowie Institutionen, die sich im Kern mit dem Thema Design beschäftigen und über deutschlandweite Ausstrahlung verfügen, gehören zum Typ 2 der ordentlichen Mitglieder. Sie sind ebenfalls stimmberechtigt und können sich in den Vorstand wählen lassen. Die Gründungsmitglieder Forum für Entwerfen, Forum Typografie und die typographische Gesellschaft München entsenden als geborene Mitglieder je einen Vertreter in den Vorstand.
Typ 3: Hierunter fallen alle Verbände des Designs aus der Forschung, Wissenschaft, Lehre, Wirtschaft, Designvertretung und -förderung. Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist auch hier die deutschlandweite Ausstrahlung. Vertreterinnen und Vertreter dieser Verbände sind als ordentliche Mitglieder stimmberechtigt und können in den Vorstand gewählt werden.
Korporative Mitglieder
Korporatives Mitglied können alle Promotoren des Designs werden sowie Verbände, die unter ihren Mitgliedern eine relevante Anzahl von Designern haben oder sich im Bereich der Kommunikationsbranche bewegen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass sie im Bereich Design mit deutschlandweiter Bedeutung aktiv sind. Korporative Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und ihre Vertreterinnen und Vertreter können nicht in den Vorstand gewählt werden.
Fördernde Mitglieder
Unternehmen und Verbände aus Bereichen, die mit der Designwirtschaft verbunden sind, können förderndes Mitglied des Deutschen Designtags werden. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und ihre Vertreterinnen und Vertreter können nicht in den Vorstand gewählt werden.