Mitgliedsbeiträge

Beitragsordnung Deutscher Designtag (DT) e.V.
Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 19. März 2022

Ordentliche Mitglieder

Ab 1. Januar 2021 beträgt der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder 
1% der selbst vereinnahmten Mitgliedsbeiträge des Vorjahres bzw. mindestens 100 €. Sollte die Organisation föderal oder anderweitig untergliedert organisiert sein, zählen alle Einnahmen von Mitgliedern 
als Berechnungsgrundlage.

Wenn die Organisation inkl. eventueller Tochterorganisationen und 
-unternehmen zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen über Einnahmen 
von über 50.000 € pro Jahr aus Projekt- oder anderen Geschäften verfügt 
(z.B. aus Seminarbetrieb oder Wettbewerbe), erhöhen sich die Beiträge entsprechend der Beitragsstaffel für Unternehmen bei den korporativen Mitgliedern.

Korporative Mitglieder

Für eingetragene Vereine mit Mitgliedsbeiträgen

Ab 1. Januar 2020 rückwirkend gelten dieselben Beitragssätze 
wie für ordentliche Mitglieder.

Für staatliche und private Hochschulen, Museen, Institutionen 
und öffentliche Einrichtungen

  • Pauschal pro Jahr 500 €
  • Beitragsreduktion für Mitglieder einer oder mehrerer DT-Mitgliedsorganisationen um 100 € = pro Jahr: 400 €

Für Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften), zum Beispiel Design- und Kommunikationsagenturen, auftraggebende Unternehmen, Unternehmen mit Designabteilungen 
sowie alle anderen nicht zuvor genannten Korporativen Mitgliedstypen ohne zahlende eigene Mitglieder

  • pro am 31.12. des Vorjahres Beschäftigtem 80 €,
  • ab mehr als dem 100. Beschäftigten ist einheitlich ein Jahresbeitrag von 8.000 € zu zahlen.
  • Beitragsreduktion für Mitglieder einer oder mehrerer DT-Mitgliedsorganisationen um 20 € pro Beschäftigten = pro Jahr: 60 €
  • bzw. Reduktion des Maximalbeitrags auf 6.000 €

Fördernde Mitglieder

Einzelpersonen   500 €

Juristische Personen
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf  800 €

Bei mehr als 10 Beschäftigten sollte er sich am Mitgliedsbeitrag für Korporative
 Unternehmensmitglieder orientieren.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit

Moratorium

Allen Mitgliedern, deren Mitgliedschaft vor dem 1. Juni 2020 begonnen hat, wird auf Antrag ein fünfjähriges Moratorium inkl. des Beitragsjahr 2025 gewährt. Erst ab dem Beitragsjahr 2026 werden für diese Gruppe die Beiträge auf die neue Beitragsordnung angepasst.